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Anforderungen und Prinzipien

Die BORNIT®-Unternehmensgrundsätze

 

In den folgenden Unternehmensgrundsätzen hat die BORNIT-Werk Aschenborn GmbH ihre Anforderungen und Prinzipien an sich und an die Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern festgeschrieben.

Unser Unternehmen bekennt sich zu verantwortungsvollem und integrem Handeln. Wir pflegen einen respektvollen, wertschätzenden und direkten Umgang mit unseren Beschäftigten und treten im Wettbewerb fair und rechtskonform auf. Dabei übernehmen wir Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Umwelt und zukünftigen Generationen.

Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an Integrität, Verlässlichkeit, Eigenverantwortung, Transparenz und gegenseitigem Respekt.

Wir erzielen wirtschaftlichen Erfolg ausschließlich auf rechtmäßige und ethisch vertretbare Weise. Innovation, Qualität sowie die konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse unserer Kunden bilden die Grundlage für langfristige Geschäftsbeziehungen.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, insbesondere von Lieferanten und Dienstleistern, dass sie die in diesen Unternehmensgrundsätzen beschriebenen Anforderungen respektieren, umsetzen und in ihre Geschäftsprozesse integrieren.

Die nachstehenden Unternehmensgrundsätze bilden eine bedeutende Grundlage der Verhandlungen mit unseren Geschäftspartnern.


1. Umgang mit Beschäftigten


Wir und unsere Geschäftspartner fördern Chancengleichheit, Vielfalt und Gleichbehandlung sowie ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Wir unterbinden jegliche Benachteiligung aufgrund beispielsweise von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Zudem achten und respektieren wir die international anerkannten Menschenrechte und erkennen die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zur Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit und zum Recht auf Arbeitnehmervertretung an. Wir und unsere Geschäftspartner gewähren unseren Beschäftigten mindestens die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Leistungen und Arbeitsbedingungen.


2. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir und unsere Geschäftspartner sorgen durch geeignete präventive Maßnahmen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen.

Wir schützen unsere Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und fördern eine Kultur der Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge.

Mindestens einzuhalten sind sämtliche am jeweiligen Standort geltenden gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.


3. Umweltschutz

Wir und unsere Geschäftspartner verpflichten uns zur Einhaltung aller für unsere Geschäftstätigkeit geltenden umweltrechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Anforderungen.

Wir ergreifen angemessene Maßnahmen, um Umweltbelastungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Dazu zählen insbesondere:

  • der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen,
  • die Vermeidung, Verringerung und ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen,
  • die Reduzierung von Emissionen,
  • die effiziente Nutzung von Energie, Wasser und anderen Ressourcen.

Werden Umwelt- oder Klimaziele kommuniziert oder entsprechende Aussagen getroffen, müssen diese nachvollziehbar, transparent und überprüfbar sein. Irreführende oder nicht belegbare Umwelt- und Klimaaussagen sind zu vermeiden.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, ihre Umweltleistung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontinuierlich zu verbessern.


4. Verbot von Kinderarbeit

Wir und unsere Geschäftspartner lehnen Kinderarbeit sowie jede Form der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich ab.

Das Mindestalter für eine Beschäftigung darf weder unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugelassenen Ausnahmen.

Alle nationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind einzuhalten.


5. Verbot von Zwangsarbeit

Wir und unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Form von Zwangsarbeit, Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Sklavenarbeit oder Sklaverei. Ebenso wird jede Form menschenrechtswidriger Gefängnisarbeit abgelehnt.

Niemand darf durch Gewalt, Drohungen, Einschüchterung oder andere unzulässige Mittel direkt oder indirekt zur Arbeitsleistung gezwungen werden.

Beschäftigte sind jederzeit mit Würde, Fairness und Respekt zu behandeln. Arbeitsverhältnisse dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.


6. Fairer Wettbewerb

Wir und unsere Geschäftspartner verpflichten uns uneingeschränkt zu fairem Wettbewerb und rechtskonformem Marktverhalten.

Unzulässig sind insbesondere:

  • wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen,
  • kartellrechtswidrige Absprachen,
  • Markt- oder Kundenaufteilungen,
  • Preis- oder Konditionsabsprachen,
  • sonstige Verhaltensweisen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen.

Die geltenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind jederzeit einzuhalten.


7. Korruptionsprävention und Integrität

Wir und unsere Geschäftspartner lehnen jede Form von Korruption und Bestechung ab und beteiligen uns weder direkt noch indirekt an entsprechenden Handlungen.

Wir bieten unseren Geschäftspartnern keine unzulässigen Vorteile an, versprechen diese nicht und gewähren sie nicht, um Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen.

Wir vermeiden Interessenkonflikte oder legen diese offen, soweit sie zu Korruptionsrisiken führen könnten und fördern eine Unternehmenskultur, die Integrität, Transparenz und gesetzeskonformes Verhalten unterstützt.


8. Lieferkette und Subunternehmer

Wir und unsere Geschäftspartner geben die Anforderungen dieser Unternehmensgrundsätze oder gleichwertige Standards an unsere Lieferanten und Subunternehmer weiter.

Wir verpflichten unsere Lieferanten und Subunternehmer in angemessener Weise zur Einhaltung dieser Anforderungen und setzen uns aktiv dafür ein, dass die Grundsätze entlang der Lieferkette beachtet und umgesetzt werden.


9. Datenschutz und Informationssicherheit

Wir und unsere Geschäftspartner beachten sämtliche geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und schützen personenbezogene Daten von Beschäftigten, Kunden, Geschäftspartnern und weiteren betroffenen Personen.

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.


10. Umsetzung und Einhaltung der Unternehmensgrundsätze

Wir und unsere Geschäftspartner tragen die Verantwortung dafür, dass die in diesen Unternehmensgrundsätzen beschriebenen Anforderungen innerhalb unseres Verantwortungsbereichs eingehalten werden.


Bei konkreten Hinweisen auf mögliche Verstöße wird erwartet, dass entsprechende Untersuchungen durchgeführt oder unterstützt und erforderliche Maßnahmen ergriffen werden.

Bei geringfügigen Verstößen kann zunächst Gelegenheit zur Umsetzung angemessener Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen gegeben werden.

Schwerwiegende Verstöße gegen diese Unternehmensgrundsätze können eine außerordentliche Beendigung der Geschäftsbeziehung beziehungsweise des Vertragsverhältnisses rechtfertigen.

Unabhängig davon bleiben gesetzliche und vertragliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, unberührt. Geschäftspartner haben uns von Schäden, Bußgeldern, behördlichen Sanktionen sowie Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese auf einem Verstoß gegen die vorliegenden Unternehmensgrundsätze beruhen.

Zwickau, den 02.09.2026

Frank Metzner
Geschäftsführer

Unternehmensgrundsätze
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Ergänzend zu den Grundsätzen der BORNIT-Werk Aschenborn GmbH gilt die "Grundsatzerklärung der Werhahn-Gruppe".

Grundsatzerklärung der Werhahn-Gruppe